Mindestlohn in der Weiterbildung

Zehn Jahre Mindestlohn – jetzt weiterentwickeln

Seit zehn Jahren gilt der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung. Die Untergrenze hat dem Preis- und Lohndumping im Bereich der nach SGB II und III geförderten Weiterbildung Grenzen gesetzt. Für gute Löhne und Arbeitsbedingungen gibt es aber immer noch viel zu tun. Ab dem 7. Februar verhandelt ver.di darüber, den allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag weiterzuentwickeln. Das geschieht nicht von allein. Verbesserungen müssen am Verhandlungstisch durchgesetzt werden – mit deiner Unterstützung!

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Studienfinanzierung schuldenfrei!

Liebe Kollegin lieber Kollege,

Im Bildungsbereich verschärft die Corona-Krise das, was an Problemen bereits vorhanden war: ungleiche Teilhabe an und ungleiche Zugänge zu Bildung.

Wir brauchen deshalb dringend einen wirksamen Schutzschirm für die Bildung, denn unsere Gesellschaft benötigt sowohl während als auch nach der Krise gut ausgebildete Menschen!

Unsere DGB-Petition ist jetzt online! Sie kann auf Change.org unterschrieben und ab sofort in den sozialen Medien verbreitet werden:

http://chng.it/sHfQPGvYDX

Sign the Petition
Der Zugang zur Bildung darf nicht in die Verschuldung führen!
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Digitalisierung der Arbeitswelt gestalten – eine Herausforderung

Fachtagung für BR, MAV und SBV in der Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation

+++++ abgesagt +++++

Der technische und wirtschaftliche Struktur- und Branchenwandel, insbesondere die digitale Transformation, verändern die Arbeits- und Berufswelt tiefgreifend. Berufsprofile, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Qualifikationsanforderungen werden sich grundlegend ändern. Um zu erreichen, dass die Arbeitnehmer*innen vom digitalen Wandel profitieren, müssen sich die Interessenvertretungen der Herausforderung stellen und den Prozess aktiv mitgestalten. Das gilt insbesondere in der Weiterbildung, die selbst eine der wesentlichen Antworten auf den digitalen Wandel ist. Die Fachtagung vermittelt dazu notwendiges Handwerkszeug.

Flyer herunterladen

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IB: Chance vertan

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 18.12 in Kassel hat der IB die Chance verpasst ein verhandlungsfähiges Angebot zu unterbreiten und somit den Tarifkonflikt noch vor Weihnachten zu beenden.
Ein deutliches Zeichen haben die Arbeitgeber in ihrem Tarifexpress angekündigt, aber leider die Erwartungen nach einem wertschätzenden Angebot erneut nicht erfüllt. Am 13. Februar 2020 gehen die Verhandlungen weiter. Detaillierte Informationen folgen in den nächsten Tagen.

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Aus- und Weiterbildungspädagoge werden?

Das kann sich lohnen!

Das Mindeststundenentgelt in der beruflichen Weiterbildung ist seit dem 01.04.2019 gesplittet:

Jahr

ab 1. April 2019

2020

2012

2022

Gruppe 1

15,72 Euro

16,19 Euro

16,68 Euro

17,18 Euro

Gruppe 2

15,97 Euro

16,39 Euro

17,02 Euro

17,70 Euro

Eine der Qualifikationen, die automatisch in die Gruppe 2 führen, ist die des/der Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen. Im Deutschen Qualifikationsrahmen DQR wird der/die Geprüfte Aus-und Weiterbildungspädagoge dem akademischen Bachelorabschluss auf Niveau 6 geordnet.

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Strategiepapier nationale Weiterbildungsstrategie

Seit November haben wir als ver.di an der „Nationalen Weiterbildungsstrategie“ mitgearbeitet. Am Ende ist es doch noch gelungen, einige Punkte in das Papier zu bekommen, die für die Beschäftigten wichtig sind, es kann aber nur als Anfang gesehen werden, da Vieles auf der Strecke geblieben ist, weil es zwischen den Partnern nicht einigungsfähig war. Aber es ist ein Anfang. Wir werden weiter dran bleiben und darauf drängen, dass Commitments eingelöst werden und die aus Absichtserklärungen Vereinbarungen werden.
Hier das Strategiepapier.

Viel Spaß beim Lesen.

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Gehälter in der DAA steigen ab Mai

Die Tarifkommission stimmt dem Verhandlungsergebnis zu.

  • Die Entgelte werden zum 1. Mai 2019 um 2,2 % erhöht.
  • Diese Regelung hat eine Laufzeit von neun Monaten und endet am 31. Dezember 2019
  • Die Nachwirkung beträgt 12 Monate und endet am 31. Dezember 2020.
  • Der Bonus für ver.di Mitglieder steigt rückwirkend zum Januar 2019 auf 42 €/Monat.
  • Alle Beschäftigten erhalten mit der Gehaltszahlung Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 165 €.

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Mindestlohn in der Weiterbildung gilt

Bundeskabinett beschließt Allgemeinverbindlichkeit

Zum 01. April 2019 tritt mit drei Monaten Verzögerung der Tarifvertrag über einen Mindestlohn für das pädagogische Personal in der SGB II und SGB III geförderten Weiterbildung in Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten zwei Verordnungen in Kraft durch die der Mindestlohn allgemeinverbindlich wird und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die in diesem Segment der Weiterbildung pädagogisch tätig sind.
Der Tarifvertrag gilt allgemeinverbindlich ab 01. April 2019.

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Mindestlohn in der Sackgasse? Allgemeinverbindlichkeitserklärung noch nicht geklärt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
viele von euch haben davon gehört:
Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der SGB II und SGB III geförderten Weiterbildung ist nicht wie geplant zum 1. Januar 2019 für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Mindestlohntarifvertrag gilt.
Der für die Jahre 2019 – 2022 zwischen den Tarifvertragsparteien ver.di/GEW und Zweckgemeinschaft des BBB vereinbarte Mindestlohntarifvertrag gilt zunächst im Januar 2019 und ausschließlich
in allen 64 Unternehmen, die Mitglied der Zweckgemeinschaft des BBB sind. Wir wissen, dass dies nicht in allen Unternehmen so gesehen wird. ver.di-Mitglieder können ihren Anspruch geltend machen und ggf. mit Unterstützung von ver.di beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

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Mindestlohn Weiterbildung wird zum 1. Janunar 2019 im IB umgesetzt

Der Mindestlohntarifvertrag in der SGB II/III geförderten Weiterbildung gilt auch ab 2019 in allen Unternehmen, die Mitglied der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) sind und somit auch im IB. Das gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt ist. Die Zweckgemeinschaft ist der Arbeitgeberverband, mit dem ver.di und GEW am 9. Juli 2018 den Mindestlohntarifvertrag vereinbart haben.

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