Ein Blick zurück:
Im Oktober 2016 trat der Manteltarifvertrag für den IB in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten viele Beschäftigte beim IB keinen Tarifvertrag, der ihre Arbeitsbedingungen und Ein-kommen regelt. Danach haben wir den Entgelttarifvertrag verhandelt. Dieser ist am 1. Ja-nuar 2018 in Kraft getreten. Bereits vor einem Jahr hatten die Tarifvertragsparteien aber entschieden, die Überarbeitung der Eingruppierung zurück zu stellen. Vorrangiges Ziel war es, so schnell wie möglich Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten zu erzielen. Die alten Tätigkeitsmerkmale des e.V. wurden in leicht überarbeiteter Fassung vorübergehend in Kraft gesetzt. Diese Regelung läuft am 31. Dezember 2018 ohne Nachwirkung aus.
Es geht voran:
Am 23. Mai haben die Tarifvertragsparteien die im Februar begonnenen Verhandlungen über Tätigkeitsmerkmale in Kassel fortgesetzt. Verabredet war, dass die Tarifvertragsparteien sich gegenseitig ihre Vorschläge vorstellen. Schon nach kurzer Zeit hat sich jedoch herausgestellt, dass die Vorschläge von ver.di/GEW einerseits und der Arbeitgeberseite andererseits weit auseinanderliegen.