Der Arbeitgeber hatten zugesagt, uns bis zu den Verhandlungen am 14. und 15. Juni 2018 einen überarbeiteten Entwurf für neue Tätigkeitsmerkmale vorzulegen. Diesen Vorschlag haben wir am Morgen des 14. Juni 2018 erhalten.
Unsere Mindestanforderungen über eine Mindesteingruppierung für Tätigkeiten, die eine dreijährige Berufsausbildung erfordern in die Entgeltgruppe 5, war hierdrin nicht enthalten. Der neue Vorschlag fand in der Verhandlungskommission daher auch keine Zustimmung.
Daraufhin haben wir wiederum den Arbeitgebern einen neuen Vorschlag für eine Systematik aufeinanderaufbauender Tätigkeitsmerkmale vorgelegt. Aufgrund unseres Vorschlages gab es wiederum einen Vorschlag der Arbeitgeber, der in Teilen un-sere Vorschläge berücksichtigte. Dieses Prozedere wiederholte sich dann noch mehrmals.
Tarifverhandlungen für die Entgeltordnung beim IB, 3. Runde
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