Tarifinfo IB – konzernweit

Überleitung: Clearingstellenarbeit noch nicht abgeschlossen

Die Überleitung der Beschäftigten beim IB ist immer noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach wie vor erreichen die Clearingstelle eine Reihe von Widersprüchen gegen die Überleitung. Einem großen Teil konnte nicht abgeholfen werden, da die Überleitung tarifkonform erfolgte. Beispielsweise haben Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen die Stufenzuordnung eingelegt, da ihre Beschäftigungszeiten bei der Überleitung nicht vollständig bei der Stufenzuordnung berücksichtigt wurden. Wir haben uns in den Tarifverhandlungen jedoch hier nicht durchsetzen können. Berücksichtigung finden höchstens 13 Beschäftigungsjahre, über die jeweilige Stufenzuordnung entscheidet aber letzendlich das Überleitungsentgelt.
Die Überleitung von Beschäftigten in die Sternchengruppen, ist nach wie vor auch ein Punkt, der in der Clearingstelle nicht abschließend geklärt werden konnte.

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