Entspannung im Tarifstreit bei der DAA

ver.di und DAA schließen Kollektivvertrag

am 04. Mai 2018 haben ver.di und DAA einen „Kollektivvertrag sui generis“ unterzeichnet.

Das regelt der Vertrag

Die ver.di Tarifkommission und die DAA GmbH verhandeln künftig über Entgelt, allgemeine Anstellungsbedingungen, Eingruppierungen, Vorteilsregelungen für ver.di Mitglieder, Jahressonderzahlungen etc.; kurz: über alles, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt ist.
Dazu treffen ver.di und DAA jeweils weitere Vereinbarungen. Damit ist der rechtsfreie Zu-stand in der DAA vorerst beendet. Die aktuelle Entgeltvereinbarung endet zum Jahresende. Die Tarifkommission nimmt ihre Arbeit wieder auf und wird u.a. über weitere Entgelterhöhun-gen verhandeln.

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1. Mai 2018

1. Mai 2018: Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit

Der 1. Mai 2018, der „Tag der Arbeit“, steht in diesem Jahr unter dem Motto „Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit“. Die zentrale Mai-Kundgebung des DGB Baden-Württemberg mit dem DGB-Landesvorsitzenden Martin Kunzmann findet in diesem Jahr in Freiburg statt.

Kundgebungen

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Betriebsratswahlen 2018, es geht um dein Recht.

Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. In zehntausenden Betrieben wählen die Beschäftigten ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Betriebsrat. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber – und sorgt für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb.

Betriebsräte werden mindestens alle vier Jahre neu gewählt. Ein Großteil der Betriebe wählt in diesem Jahr zwischen März und Mai.

Ihr findet die Gehaltsunterschiede in eurem Betrieb unfair? Die Pausenzeiten liegen extrem ungünstig? Ihr würdet euch gerne weiterbilden, aber es fehlen die passenden Angebote? Bei solchen Themen ist es für einzelne Beschäftigte schwer, wenn nicht unmöglich, allein etwas zu bewegen. Genau dafür ist der Betriebsrat mit seinen gesetzlich verbrieften Mitbestimmungsrechten da: Ob Lage der Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder Arbeitsorganisation – es gibt eben Fragen, die nicht jeder einzeln mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen wesentlich verbessern. Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um Zulagen, Prämien und Boni geht. Er setzt sich dafür ein, dass ArbeitnehmerInnen nicht diskriminiert werden.
Und auch im „Fall der Fälle“ macht der Betriebsrat oft den entscheidenden Unterschied: Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung im Betrieb gehört werden. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber (der Geschäftsführung). Und die Liste der mitbestimmungspflichtigen Themen, bei denen der Betriebsrat mitredet oder sogar ein Initiativrecht hat, ist lang.
Hier nur einige Beispiele:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ( z. B. Überstunden)
  • Allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
  • Einführung von Systemen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung der Arbeitnehmer (von Überwachungskameras bis hin zur „Stechuhr“)
  • Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallprävention
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und der Entlohnungsgrundsätze

Und noch besser wird ein Betriebsrat, wenn er eng mit der Gewerkschaft zusammenarbeitet. ver.di bietet Unterstützung und Schulungen für Betriebsräte und vieles mehr.

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Internationaler Frauentag 2018

Zum Internationalen Frauentag

am 8. März 2018 feiern wir das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland. Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenrechte.
Doch von politischer und sozialer Gleichstellung waren und sind wir noch weit entfernt:

2018 verdienen Frauen im Durchschnitt noch immer 21% weniger als Männer. Diese Benachteiligung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, die alle in unserer, der Weiterbildungsbranche, relevant sind:

  • Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen und Branchen und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter als Männer.
  • Frauen unterbrechen oder verkürzen wegen Kinderbetreuung und Pflege ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind ca. zwei Drittel der Pflegenden in der häuslichen Pflege Ehefrau/Partnerin, Tochter oder Schwiegertochter.
  • Arbeitsanforderungen in so genannten typischen Frauenberufen werden schlechter bewertet als Anforderungen in so genannten typischen Männerberufen. Das schlägt sich in der Eingruppierung nieder.

Wir wissen, wo das endet: schlecht bezahlte Arbeit und Unterbrechungen in der Erwerbs-biografie führen zu knappen Renten und Armut im Alter.

ver.di fordert deshalb:

Löhne und Gehälter rauf! Tarifverträge für alle!
Aufwertung von sog. „Frauenberufen“
Gerechte Verteilung von Familienarbeit

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Mindestlohn für pädagogisches Personal in der beruflichen Bildung

Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung soll ab 01. Januar 2019 schrittweise von derzeit 15,26 € auf 18,13 € steigen.
Dies haben die Tarifkommissionen von ver.di und GEW in ihrer Sitzung am 17.01.2018 beschlossen.

Zugleich fordern ver.di und GEW, einen Mindestlohn auch für das nichtpädagogische Personal zu verhandeln.

Zum 1. Januar 2018 war der Mindestlohn für das pädagogische Personal um 4,5 % gestiegen. Somit beträgt das Einkommen in 2018:

  • 2587,67 € pro Monat
    bei einer 39 Stunden-Woche
  • 2654,02 € pro Monat
    bei einer 40 Stunden-Woche

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Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit

Die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und GEW hatte am 29. November 2017 keine leichte Auf-gabe: Es galt, den erreichten Verhandlungsstand der konzernweiten Tarifverhandlungen zu bewerten und das weitere Vorgehen zu beschließen.

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bfw Berlin, bfw Düsseldorf, inab und Weitblick

Einmalzahlungen 2017 herausgeholt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ver.di hat gestern mit dem Arbeitgeber folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:

  1. Einmalzahlung für alle Vollzeitbeschäftigten: 350,- Euro.
    Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die erst im Laufe des Jahres 2017 eingestellt wurden, erhalten den Betrag anteilig.
  1. Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung von 200,- Euro. Die Mitgliedschaft muss bereits am 30.11.17 bestanden haben. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Gewerkschaftsvorteil anteilig. Wer sich noch nicht als Gewerkschaftsmitglied geoutet hat, kann seine Mitgliedschaft nachweisen. Der Arbeitgeber startet dazu in der nächsten Woche eine Email-Abfrage.
  1. Die Einmalzahlungen werden mit dem Entgelt für Dezember 2017 ausgezahlt.
  2. Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die ver.di-Tarifkommission.

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Online Umfrage – Mindestlohn in der Weiterbildung

Umfrage Mindestlohn in der SGB II/III geförderten Weiterbildung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

obwohl der Mindestlohn Weiterbildung für 2018 noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, sind wir dennoch bereits jetzt wieder in den Vorbereitungen der Verhandlungen für den Mindestlohn Weiterbildung. Spätestens im Januar 2018 starten wir in die Tarifverhandlungen über einen Mindestlohn in der SGB II/III geförderten Weiterbildung, der dann ab 2019 gelten soll. Hierzu haben wir einen Fragebogen entworfen.

Hier kann der Fragebogen online ausgefüllt werden.

 

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Welttag der Lehrer*innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung, zum

Welttag der Lehrerinnen und Lehrer

möchten wir von der ver.di Kampagne #weiterbilden allen Beschäftigten in der Weiterbildung unseren Dank und unsere Wertschätzung ausdrücken: Beschäftigte in der Weiterbildung haben es mit vielfältigen Aufgaben und ständig steigenden Anforderungen zu tun. Unterschiedliche Berufsgruppen (Ausbilder*innen, Coaches, Pädagog*innen, Erzieher*innen, etc.) arbeiten zusammen und leisten miteinander mit Engagement und vollem Einsatz eine verantwortungsvolle und für unsere Gesellschaft wichtige Aufgabe.

Unsere Kampagne hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäftigten in der Weiterbildung zu verbessern.

Unsere Forderungen:
Durchsetzung von Tarifverträgen. Nur Tarifverträge sichern höhere Einkommen und beugen Altersarmut vor!

Deutliche Anhebung des Mindestlohns für Beschäftigte im pädagogischen Bereich der SGB II/SGB III finanzierten Weiterbildung

Zurückführung von Arbeit auf Honorarbasis in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Entlohnung den gestiegenen Anforderungen anpassen: Vorbereitungszeit für den Unterricht und Verwaltungstätigkeiten sind Arbeitszeit!

Verkleinerung der Gruppengrößen, dadurch Verringerung der psychischen Belastung, deshalb kleinere Gruppengrößen

Fortbildungsanspruch und Perspektiven für alle Beschäftigten in der Weiterbildung

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RENTE RAUF! SAG’S DENEN!

Schreiben Sie an ihre Bundestagskandidat*innen

In wenigen Wochen ist Bundestagswahl. Nutzen Sie die Gelegenheit und schreiben Sie an die Bundestagskandidaten/innen Ihres eigenen Wahlkreises. Machen Sie sich mit uns gemeinsam stark für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Einfach Postleitzahl eingeben, Kandidat/innen auswählen, persönliche Nachricht senden.

Zur Mailing-Aktion

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