Mindestlohn Weiterbildung wird zum 1. Janunar 2019 im IB umgesetzt

Der Mindestlohntarifvertrag in der SGB II/III geförderten Weiterbildung gilt auch ab 2019 in allen Unternehmen, die Mitglied der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) sind und somit auch im IB. Das gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt ist. Die Zweckgemeinschaft ist der Arbeitgeberverband, mit dem ver.di und GEW am 9. Juli 2018 den Mindestlohntarifvertrag vereinbart haben.

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