Mindestlohn in der Weiterbildung

Zehn Jahre Mindestlohn – jetzt weiterentwickeln

Seit zehn Jahren gilt der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung. Die Untergrenze hat dem Preis- und Lohndumping im Bereich der nach SGB II und III geförderten Weiterbildung Grenzen gesetzt. Für gute Löhne und Arbeitsbedingungen gibt es aber immer noch viel zu tun. Ab dem 7. Februar verhandelt ver.di darüber, den allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag weiterzuentwickeln. Das geschieht nicht von allein. Verbesserungen müssen am Verhandlungstisch durchgesetzt werden – mit deiner Unterstützung!

Dieser Eintrag wurde erstellt von Redaktion. .