Mindestlohn in der Weiterbildung steigt ab 2019

Nach zähen Verhandlungen konnte am 9.Juli endlich ein Ergebnis erzielt werden. Das war auch höchste Zeit, da das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung mindestens ein halbes Jahr dauert.Seit die „Zweckgemeinschaft“ als Arbeitgeberverband des BBB im Februar 2018 die Tarifverhandlungen zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hatte, drohte das end-gültige Aus des Mindestlohns. Fast ein halbes Jahr später gelang es ver.di und GEW, die Tarifverhandlungen über einen Mindestlohn in der beruflichen Weiterbildung bei Trägern, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, wieder in Gang zu bringen.

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