Bundeskabinett beschließt Allgemeinverbindlichkeit
Zum 01. April 2019 tritt mit drei Monaten Verzögerung der Tarifvertrag über einen Mindestlohn für das pädagogische Personal in der SGB II und SGB III geförderten Weiterbildung in Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten zwei Verordnungen in Kraft durch die der Mindestlohn allgemeinverbindlich wird und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die in diesem Segment der Weiterbildung pädagogisch tätig sind.
Der Tarifvertrag gilt allgemeinverbindlich ab 01. April 2019.