Mindestlohn in der Sackgasse? Allgemeinverbindlichkeitserklärung noch nicht geklärt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
viele von euch haben davon gehört:
Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der SGB II und SGB III geförderten Weiterbildung ist nicht wie geplant zum 1. Januar 2019 für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Mindestlohntarifvertrag gilt.
Der für die Jahre 2019 – 2022 zwischen den Tarifvertragsparteien ver.di/GEW und Zweckgemeinschaft des BBB vereinbarte Mindestlohntarifvertrag gilt zunächst im Januar 2019 und ausschließlich
in allen 64 Unternehmen, die Mitglied der Zweckgemeinschaft des BBB sind. Wir wissen, dass dies nicht in allen Unternehmen so gesehen wird. ver.di-Mitglieder können ihren Anspruch geltend machen und ggf. mit Unterstützung von ver.di beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

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