ver.di und DAA schließen Kollektivvertrag
am 04. Mai 2018 haben ver.di und DAA einen „Kollektivvertrag sui generis“ unterzeichnet.
Das regelt der Vertrag
Die ver.di Tarifkommission und die DAA GmbH verhandeln künftig über Entgelt, allgemeine Anstellungsbedingungen, Eingruppierungen, Vorteilsregelungen für ver.di Mitglieder, Jahressonderzahlungen etc.; kurz: über alles, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt ist.
Dazu treffen ver.di und DAA jeweils weitere Vereinbarungen. Damit ist der rechtsfreie Zu-stand in der DAA vorerst beendet. Die aktuelle Entgeltvereinbarung endet zum Jahresende. Die Tarifkommission nimmt ihre Arbeit wieder auf und wird u.a. über weitere Entgelterhöhun-gen verhandeln.