Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. In zehntausenden Betrieben wählen die Beschäftigten ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Betriebsrat. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber – und sorgt für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb.
Betriebsräte werden mindestens alle vier Jahre neu gewählt. Ein Großteil der Betriebe wählt in diesem Jahr zwischen März und Mai.
Ihr findet die Gehaltsunterschiede in eurem Betrieb unfair? Die Pausenzeiten liegen extrem ungünstig? Ihr würdet euch gerne weiterbilden, aber es fehlen die passenden Angebote? Bei solchen Themen ist es für einzelne Beschäftigte schwer, wenn nicht unmöglich, allein etwas zu bewegen. Genau dafür ist der Betriebsrat mit seinen gesetzlich verbrieften Mitbestimmungsrechten da: Ob Lage der Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder Arbeitsorganisation – es gibt eben Fragen, die nicht jeder einzeln mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen wesentlich verbessern. Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um Zulagen, Prämien und Boni geht. Er setzt sich dafür ein, dass ArbeitnehmerInnen nicht diskriminiert werden.
Und auch im „Fall der Fälle“ macht der Betriebsrat oft den entscheidenden Unterschied: Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung im Betrieb gehört werden. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber (der Geschäftsführung). Und die Liste der mitbestimmungspflichtigen Themen, bei denen der Betriebsrat mitredet oder sogar ein Initiativrecht hat, ist lang.
Hier nur einige Beispiele:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ( z. B. Überstunden)
- Allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
- Einführung von Systemen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung der Arbeitnehmer (von Überwachungskameras bis hin zur „Stechuhr“)
- Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallprävention
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und der Entlohnungsgrundsätze
Und noch besser wird ein Betriebsrat, wenn er eng mit der Gewerkschaft zusammenarbeitet. ver.di bietet Unterstützung und Schulungen für Betriebsräte und vieles mehr.